Der Kärntner Landesfeuerwehrverband wurde zur Koordinierung der Interessen der Feuerwehren Kärntens eingerichtet.
Dies sind:
- 399 Freiwillige Feuerwehren
- 21 Betriebsfeuerwehren
- 1 Berufsfeuerwehr
Mitgliedschaft:
Die Mitgliedschaft beim Kärntner Landesfeuerwehrverband beginnt mit der Eintragung ins Feuerwehrbuch
Organisation und Gliederung:
Der Kärntner Landesfeuerwehrverband mit Sitz in Klagenfurt, erfüllt seine Aufgaben für die Gemeinden und überregional im Landesgebiet. Kärnten ist in 10 Feuerwehrbezirke analog den politischen Bezirken aufgeteilt. Diese Bezirke sind wiederum in insgesamt 27 Feuerwehrabschnitte unterteilt.
Aufgaben des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes:
- Durchführung von Maßnahmen, die der Einsatzbereitschaft und Leistungsfähigkeit der verbandsangehörigen Feuerwehren dienen.
- Förderung, Anschaffung und Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen der Freiwilligen Feuerwehren
- Aufsicht über die verbandsangehörigen Feuerwehren
- Beratung der Gebietskörperschaften in Angelegenheiten des Feuerwehrwesens
- Wahrnehmung und Förderung der allgemeinen Interessen der verbandsangehörigen Feuerwehren
- Evidenthaltung der verbandsangehörigen Feuerwehren
- Pflege der Kameradschaft
- Unterstützung von verunglückten Mitgliedern sowie unverschuldet in Not geratenen Mitgliedern
- Ehrung von verdienten Feuerwehr-Mitgliedern
- Ausbildung und Fortbildung der Feuerwehr-Mitglieder an der Feuerwehr-Schule
- Wahrnehmung des vorbeugenden Brandschutzes
Organe des KLFV:
- Landesfeuerwehrkommandant
- Landesfeuerwehrausschuss
- Bezirksfeuerwehrkommandanten
- Abschnittsfeuerwehrkommandanten
- Gemeindefeuerwehrkommandanten
- Kommandantschaft
- Rechnungsprüfer
Weiters wurden Fachausschüsse, bestehend aus fachkundigen Personen der Mitgliedsfeuerwehren gebildet:
- Schulausschuss
- Technischer Ausschuss
- Kameradschaftsausschuss
- Funkausschuss
- Atemschutzausschuss
- Wasserdienstausschuss
- Strahlenschutzausschuss
- Ärzteausschuss
- Kuratenausschuss
Landesfeuerwehrausschuss:
Der Landesfeuerwehrausschuss ist das beschließende Organ des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes mit folgenden Hauptaufgaben:
- Erlassung von Verordnungen des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes
- Mitwirkung an der Erstellung der Lehrpläne für die LFS
- Erstellung des Voranschlages (Budget)
- Genehmigung des Rechnungsabschlusses
- Erstellung eines jährlichen Tätigkeitsberichtes
- Beschlussfassung über die Beschaffung und Förderung von Ausrüstungsgegenständen für eine Freiwillige Feuerwehr