FAQ - Rauchwarnmelderpflicht

Was sind Rauchwarnmelder?

Rauchwarnmelder, umgangssprachlich auch Heimrauchmelder genannt, sind in der Regel batteriebetriebene, technische Geräte, die gefahrbringenden Rauch erkennen und zur Alarmierung von anwesenden Personen ein deutliches, lautes Alarmierungssignal aussenden.

Wo müssen die Rauchwarnmelder installiert werden?

Laut Gesetz müssen diese nur innerhalb von Wohnungen und hier nur in den Aufenthaltsräumen sowie entlang der Fluchtwege (Gänge, Vorräume) installiert werden. Als Aufenthaltsräume gelten Räume, in welchen sich Personen längere Zeit aufhalten, das sind insbesondere Schlaf- und Wohnräume. Abstellräume und Sanitärräume zählen nicht dazu. Obwohl die Küche als Aufenthaltsraum gilt, wurde diese vom Gesetzgeber aufgrund der vorhersehbaren, hohen Wahrscheinlichkeit von Fehlauslösungen durch Kochtätigkeiten vom Installationsumfang ausgenommen. Steht z. B. die Küche in offener Verbindung mit dem Wohnraum, ist der Rauchwarnmelder möglichst weit entfernt von der Kochstelle im Wohnbereich zu installieren.

Bis wann muss ich die Rauchwarnmelder installieren?

Ab 1. Oktober 2012 gilt für neu zu errichtende Wohnbauten die Verpflichtung zur Installierung der Rauchwarnmelder. Aufgrund des Gesetzes sind in allen bestehenden Wohnungen in Kärnten bis 1. Juli 2013 die Rauchwarnmelder im Umfang des Gesetzes nach zu installieren.

Warum muss ich in der Küche keinen Rauchwarnmelder installieren?

Aufgrund der vorhersehbaren, hohen Wahrscheinlichkeit von Fehlauslösungen durch Kochtätigkeiten wurden Küchen vom Gesetzgeber vom Installationsumfang ausgenommen. Es können jedoch auf freiwilliger Basis spezielle Wärmemelder, welche nicht auf Rauch, sondern auf die Brandwärme reagieren, installiert werden.

Wie müssen die Rauchwarnmelder installiert werden?

Bei der Installation der Rauchwarnmelder sind die Gebrauchs- und Montageanweisungen des Herstellers einzuhalten. Insbesondere sind Rauchwarnmelder an die Decke und in der Regel mittig im Raum zu installieren.

Wartung – Funktionstest

In den Montageanleitungen für die Rauchwarnmelder sind, abhängig vom jeweiligen Produkt, Angaben über die Montage, Wartung und die durchzuführenden Funktionstests enthalten. Rauchwarnmelder müssen regelmäßig auf Ihre Funktion durch Betätigung des Testknopfes überprüft werden, wobei die Testintervalle abhängig vom jeweiligen Produkt sind (von einmal wöchentlich bis einmal jährlich). Ebenfalls muss die Batterie nach den Angaben der Betriebsanleitung ersetzt werden, jedenfalls dann, wenn der Rauchwarnmelder durch einen Signalton den notwendigen Batteriewechsel anzeigt. Der Rauchwarnmelder funktioniert auch dann noch 30 Tage.

Was ist beim Kauf eines Rauchwarnmelders zu beachten?

  • geprüfte Produkte: Rauchwarnmelder müssen der ÖNORM EN 14604 entsprechen.
  • lange Lebensdauer (bis zu 10 Jahre)
  • lange Batterielebensdauer (3 bis 10 Jahre)
  • einfache Montage
  • einfache Bedienung des Prüfknopfes
  • Rauchwarnmelder müssen regelmäßig auf Ihre Funktion überprüft werden. Die Prüfintervalle sind in der Gebrauchsanleitung angeführt. Achten Sie darauf, dass die Prüfung nur einmal jährlich notwendig ist.

Gesetzliche Grundlage:

Das Landesgesetz hinsichtlich der verpflichtenden Montage von Rauchwarnmeldern kann im Internet abgerufen werden: Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung

Nachfolgend die wichtigsten Auszüge:

Landesgesetzblatt Nr. 67/2000 idgF

§ 32

Brandschutzeinrichtungen

(3a) In Wohnungen muss, unabhängig vom Zeitpunkt ihrer Errichtung, in Aufenthaltsräumen – ausgenommen in Küchen – sowie in Gängen, über die Fluchtwege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens ein Rauchwarnmelder angeordnet werden. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.