Neue Ausbildung für Jugendbetreuer
Die Kernkompetenzen in der Feuerwehrjugend tragen der Feuerwehrjugendbeauftragte und seine Helfer, weshalb der Kärntner Landesfeuerwehrverband diesem Personenkreis außerordentliche Aufmerksamkeit geschenkt hat. Aufgrund einer genauen Durchleuchtung dieses speziellen Aufgabenbereiches wurde ein auf diesen Fachbereich zugeschnittenes Basisausbildungsprogramm erstellt.
Den daraus resultierenden zwei unterschiedlichen Anforderungsprofilen, das des Helfers und das des Jungendbeauftragten, wurden jeweils einem eigenen Lehrgang zugeordnet. Gleichzeitig erfolgte beim Jugendbeauftragtenlehrgang eine bewusste Anhebung der Voraussetzungen. Aufgrund seines großen und vielfältigen Verantwortungsbereiches, ist nunmehr ein Mindestalter von 18 Jahren sowie der positiv absolvierte Gruppenkommandantenlehrgang Voraussetzung.
Der Schwerpunkt des eintägigen Lehrgangs zum Helfer liegt in der Vermittlung von Eigen- und Fremdschutz, Disziplin und rechtlichen Grundlagen. Des Weiteren muss er die Ausbildungsziele der Feuerwehrjugend vermitteln können und Basiswissen über den pädagogischen Umgang und die Entwicklungsphasen der Jugendlichen erwerben.
Der Jugendbeauftragte, der eine besondere Verantwortung gegenüber den Jugendlichen trägt, wird durch einen weiteren zweitägigen Lehrgang umfangreicher auf seine Tätigkeit vorbereitet. Neben dem intensiven Auseinandersetzen mit den Themeninhalten des Helferkurses, werden dem Beauftragten noch die Bereiche Gruppenführung und Ausbildungsmethodik nähergebracht.
Ziel beider Lehrgänge ist es, den Teilnehmern Kenntnisse und Fertigkeiten für ihre unterschiedlichen Tätigkeiten in der Feuerwehrjugendarbeit mit auf den Weg zu geben. Wobei noch zu erwähnen ist, dass der Ausbildungsteil Feuerwehrjugendbewerbe bewusst aus dem Kurs herausgenommen wurde und in Zukunft durch ein entsprechendes Tagesseminar ersetzt werden wird.
Die äußerst positive Rückmeldung der Kursteilnehmer zeigt, dass die Neugestaltung der Kursinhalte gelungen ist. Zukünftig wird der Jugendhelferlehrgang zweimal jährlich und der Jugendbeauftragtenlehrgang,