Abgeltung für an Einsatzkräfte geleistete Entgeltfortzahlungen
Das „Bonussystem“, d.h. die „Abgeltung für an Einsatzkräfte geleistete Entgeltfortzahlungen an Arbeitgeber - Richtlinie des Landes Kärnten“ wurde am Dienstag, dem 19. November 2019 von der Landesregierung einstimmig beschlossen.
Grundsätzlich ist dazu einleitend festzuhalten, dass das Feuerwehrmitglied als Arbeitnehmer (AN) dadurch keinen gesetzlichen Anspruch hat zum Einsatz zu gehen und der Arbeitgeber (AG) keine gesetzliche Verpflichtung hat, das Feuerwehrmitglied zum Einsatz gehen zu lassen. Wie bisher stimmen sich AN und AG auf freiwilliger Basis ab.
Nachfolgend dürfen wir die Vorgangsweise und beschlossene Richtlinie des Landes Kärnten erläutern:
1. Die grundsätzliche Regelung ist in der „Richtlinie zur Zuschussregelung des § 3 Z 3 lit. b Katastrophenfondsgesetz“ (siehe Anlage) des Bundes geregelt. Wesentlich dabei sind die darin getroffenen Festlegungen zum „Großschadensereignis“ im Punkt 2.2. – Erfordernis der 100 Personen bei einem Großschadensereignis und im Punkt 2.3. – Großschadensereignis – örtliche Fragen.
Weiters ausschlaggebend sind die darin getroffenen Festlegungen zum „Erfordernis der 8 Stunden“ im Punkt 2.5 – Erfordernis der 8 Stunden hinsichtlich der Formulierung durchgehender Einsatz und Tag“ mit den darin angeführten Beispielen.
Die Deklaration eines Großschadensereignisses ist in jedem Fall mit dem Kärntner Landesfeuerwehrverband (KLFV) abzustimmen. Der KLFV wiederum stimmt die Sachlage in der Folge mit dem Land Kärnten ab.
2. Die beschlossene „Richtlinie des Landes Kärnten für die Abgeltung von Entgeltfortzahlungen an Dienstgeberinnen und Dienstgeber“ (siehe Anlage) regelt im Punkt 2) die Voraussetzungen für die Auszahlung der Abgeltung durch das Land Kärnten.
3. Sind die Voraussetzungen gemäß dieser beiden o.a. Richtlinien gegeben, so ist je Arbeitgeber die Excel-Tabelle Ereignismeldung „Ereignismeldung_FW-Mitglieder pro AG“ (Beilage 1, siehe Anhang) und die Bestätigung der Einsatzorganisation für den Arbeitgeber „Bestätigung Einsatzorganisation für AG“ (Beilage 2, siehe Anhang) auszufüllen.
Die Bestätigung der Einsatzorganisation für den Arbeitgeber ist durch den Rechtsträger der Feuerwehr, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in Kärnten (K-FWG) durch die Gemeinde zu unterfertigen (Unterschrift der Organisation).
4. Der Arbeitgeber hat in der Folge den Antrag „AG_Antragsformular - Abgeltung Entgeltfortzahlung“ auszufüllen und mit den Beilagen 1 (Ereignismeldung_FW-Mitglieder pro AG) und 2 (Bestätigung Einsatzorganisation für AG) beim Land Kärnten, Abt. 3 – Gemeinden, Raumordnung und Katastrophenschutz – Unterabteilung Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und Zivildienst einzureichen.
5. Der Antrag muss spätestens bis zum Ende des nachfolgenden Quartals ab Ende des Ereignisses beim Amt der Kärntner Landesregierung einlangen.
Sämtliche Formulare stehen auf der Homepage des KLFV unter Downloads/Anträge/Antrag auf Abgeltung für an Einsatzkräfte geleistete Entgeltfortzahlungen zur Verfügung.