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Änderung in der Bekleidungsvorschrift des KLFV

Sachverhaltsdarstellung:

Im Anhang 2 – Ergänzende Vorschrift zur textilen Schutzbekleidung (Anhang zur Bekleidungsvorschrift des KLFV) wurde im Punkt 2.3 - Beschriftung der textilen Schutzjacke - die Ausführung des Flauschbandes um die Farbe schwarz ergänzt.


Vorherige Formulierung:

Auf der linken Vorderseite der textilen Schutzjacke ist in einem Abstand von maximal 5 mm oberhalb des gelben Reflexstreifens ein dunkelblaues Flauschband aufzunähen, auf welchem der Namensstreifen des Trägers anzubringen ist. Die Länge und die Positionierung des Flauschbandes hat der Länge der Oberkante des Pattens der Funkgerätetasche zu entsprechen.


Neue Formulierung:

Auf der linken Vorderseite der textilen Schutzjacke ist in einem Abstand von maximal 5 mm oberhalb des gelben Reflexstreifens ein dunkelblaues oder schwarzes Flauschband aufzunähen, auf welchem der Namensstreifen des Trägers anzubringen ist. Die Länge und die Positionierung des Flauschbandes hat der Länge der Oberkante des Pattens der Funkgerätetasche zu entsprechen.

Diese Änderungen wurden in der 56. Landesfeuerwehrausschusssitzung am 24. November 2020 beschlossen, werden in der Feuerwehr-Fachzeitschrift kundgemacht und treten rückwirkend mit 01.01.2020 in Kraft.

Hier finden Sie die aktuelle Fassung der Anlage 2 "Ergänzende Vorschrift zur textilen Schutzbekleidung Ausführung Kärnten" als Download.