BETRUGSWARNUNG FEUERBESCHAU
DIE BRANDVERHÜTUNGSSTELLE KÄRNTEN INFORMIERT
Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die gemäß Kärntner Gefahren- und Feuerpolizeiordnung (K-GFPO) verpflichtend durchzuführende FEUERBESCHAU nur durch den beauftragten RAUCHFANGKEHRER durchgeführt werden darf und wird und dass hierfür KEINE BARBETRÄGE vor Ort zu entrichten sind! In den meisten Fällen werden die Rauchfangkehrer bekannt sein, ansonsten lassen Sie sich einen Ausweis zeigen.
Keinesfalls wird ein Kostenbeitrag im Zuge der Feuerbeschau vor Ort eingehoben!
Sollte Ihnen der Ablauf verdächtig vorkommen zögern Sie nicht, sich über den Polizeinotruf 133 an die nächste Polizeidienststelle zu wenden!
Lediglich in Fällen von Gebäuden des hohen Brandrisikos, wie z.B. in Gebäuden mit umfangreichen Brandschutzeinrichtungen, größeren Gewerbebetrieben, Pflegeeinrichtungen und Veranstaltungsgebäuden würden Brandschutzsachverständige eine Feuerbeschau durchführen, allerdings erst nach vorheriger Beauftragung durch die Eigentümer UND nach vorheriger Terminvereinbarung. Auch hier wird keinesfalls im Zuge der Feuerbeschau ein Kostenbeitrag zu entrichten sein.
Die Feuerbeschau bei baulichen Anlagen dient der Feststellung von Zuständen, die eine Brandgefahr verursachen oder begünstigen sowie die Brandbekämpfung und Durchführung von Rettungsmaßnahmen erschweren oder verhindern können.
Bei der Feuerbeschau ist durch Augenschein insbesondere zu ermitteln,
- ob die Vorschriften der Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung in Verbindung mit der hierzu erlassenen Durchführungsverordnung sowie allfällige Bescheide eingehalten werden oder sonst Missstände in feuerpolizeilicher Hinsicht vorliegen;
- ob brandgefährliche Bauschäden bestehen und
- ob sonstige Umstände bestehen, die für die Brandsicherheit oder die Brandbekämpfung von Bedeutung sind.
Die Feuerbeschau ist unter Bedachtnahme auf das brandschutztechnische Risiko der baulichen Anlage durchzuführen.
Sie ist bei baulichen Anlagen mit
- geringem brandschutztechnischen Risiko alle 15 Jahre
- mittlerem brandschutztechnischen Risiko alle 9 Jahre und
- hohem brandschutztechnischen Risiko alle 5 Jahre durchzuführen.
Detaillierte Informationen zur Durchführung der Feuerbeschau finden Sie auf der Homepage der Brandverhütungsstelle des Kärntner Landesfeuerwehrbandes.
Fotocredit: BVS Kärnten