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Brauchtumsfeuer
An sich ist das punktuelle Verbrennen biogener Materialien (Äste, Laub, usw.) ganzjährig verboten. Nur für wenige Fälle gelten Ausnahmen, darunter fallen z.B. Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Es werden daher üblicherweise nur jene Osterfeuer genehmigt bzw. geduldet, um die Personengruppen wie Vereine, Straßen- und Dorfgemeinschaften usw. angesucht haben und deren Osterfeuer im Sinne des Brauchtums und der religiösen Bedeutung abgebrannt werden sollen.
Die BVS Kärnten hat die wichtigsten Sicherheitstipps und Hinweise in einem eigenen Sicherheitsfolder zusammengefasst.
Mindestabstände sind einzuhalten:
- Mindestens 40 Meter Abstand zu Baumbeständen bzw. Wäldern. Dementsprechend ist zur sicheren Durchführung von Brauchtumsfeuern eine größere Freifläche erforderlich, wobei in diesem Zuge darauf hinzuweisen ist, dass auch auf einzelnes Buschwerk und Strommasten in diesem Umkreis zu achten ist.
- Mindestens 50 Meter von der Feuerstelle zu Gebäuden jeder Bauart. Im Falle von Energieversorgungsanlagen sowie Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern ist die doppelte Distanz zu wahren (100 Meter). Örtlich zuständige Behörden können im Einzelfall höhere Mindestabstände vorschreiben.
- 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen wie zu Parkplätzen oder Zufahrtsstraßen sind nicht zu unterschreiten, wenn diese nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftlich genutzt werden oder keine verkehrssichernden Maßnahmen getroffen werden.