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Brauchtumsfeuer

An sich ist das punktuelle Verbrennen biogener Materialien (Äste, Laub, usw.) ganzjährig verboten. Nur für wenige Fälle gelten Ausnahmen, darunter fallen z.B. Feuer im Rahmen von Brauchtumsveranstaltungen. Es werden daher üblicherweise nur jene Osterfeuer genehmigt bzw. geduldet, um die Personengruppen wie Vereine, Straßen- und Dorfgemeinschaften usw. angesucht haben und deren Osterfeuer im Sinne des Brauchtums und der religiösen Bedeutung abgebrannt werden sollen.

 

Mindestabstände sind einzuhalten:

 

  1. Mindestens 50 Meter Abstand zu Baumbeständen bzw. Wäldern. Dementsprechend ist zur sicheren Durchführung von Brauchtumsfeuern eine größere Freifläche erforderlich, wobei in diesem Zuge darauf hinzuweisen ist, dass auch auf einzelnes Buschwerk und Strommasten in diesem Umkreis zu achten ist.
  2. Mindestens 50 Meter von der Feuerstelle zu Gebäuden jeder Bauart. Im Falle von Energieversorgungsanlagen sowie Betriebsanlagen mit leicht entzündlichen bzw. explosionsgefährdeten Gütern ist die doppelte Distanz zu wahren (100 Meter). Örtlich zuständige Behörden können im Einzelfall höhere Mindestabstände vorschreiben.
  3. 50 Meter zu öffentlichen Verkehrsflächen wie zu Parkplätzen oder Zufahrtsstraßen sind nicht zu unterschreiten, wenn diese nicht ausschließlich land- und forstwirtschaftlich genutzt werden oder keine verkehrssichernden Maßnahmen getroffen werden.

 

Sicherheitstipps und Hinweise:

 

Die BVS empfiehlt zusätzlich folgende Punkte zu beachten, um bei der Durchführung eines Brauchtumsfeuers keine Überraschung zu erleben;

 

  • Informationen einholen. Vor dem Planen bzw. Abhalten eines Osterfeuers ist es von Vorteil, sich im Vorfeld bei der zuständigen Gemeinde oder Bezirkshauptmannschaft über aktuell geltende Vorschriften und Auflagen zu erkundigen. So kann es zum Beispiel sein, dass diesbezüglich eine außerplanmäßige Verordnung vom Land vorliegt, wie z.B. eine „Waldbrandverordnung“, die offenes Feuer aufgrund akuter Trockenheit untersagt.
  • Zuständige Stellen in Kenntnis setzen. Handelt es sich um ein Brauchtumsfeuer, das nicht direkt von der Gemeinde organisiert wird, so ist es erforderlich, die örtliche Feuerwehr über die Gemeinde rechtzeitig davon in Kenntnis zu setzen, damit es zu keinen Fehlalarmierungen in Folge von Missverständnissen kommt (wie zum Beispiel in Folge von Rauchentwicklung oder bei Anbruch der Dunkelheit ein sichtbarer Feuerschein) und Personal in Bereitschaft ist.
  • Geeignetes Brennmaterial verwenden. Als Brennmaterial zulässig sind lediglich unbehandelte Hölzer bzw. trockener Strauch- und Baumschnitt, nicht zuletzt, um starken Qualm oder giftige Dämpfe zu vermeiden. Andere Brennstoffe und nicht biogene Materialien (wie u.a. Verpackungsmaterialien) sind bei Brauchtumsfeuer nicht zulässig. Keinesfalls dürfen Abfallbestände oder Sperrmüll (wie z.B. Baumaterialien) verbrannt werden. Zur Entsorgung dieser Gegenstände und Materialen sind die dafür vorgesehenen Sammelstellen (wie Altstoffsammelzentren und Grünschnitt-Deponien) zu nutzen.
  • Hitzeentwicklung bedenken und Sicherheitsabstände vorgeben. Vor allem Strohballen können sich durch die entstehende Hitzeeinwirkung oder Funkenflug entzünden und bilden somit eine ungeeignete Sitzgelegenheit direkt bei der Feuerstelle. Alternativen stellen Festzeltgarnituren dar. Allgemein trägt es zur Sicherheit bei, diesbezüglich gewisse Sicherheitsabstände zwischen dem Feuer und dem Aufenthaltsbereich von Personen vorzugeben bzw. ausreichend zu beachten.
  • Kinder und Jugendliche beaufsichtigen. Die Faszination des Feuers ist bei Jüngeren nicht zu unterschätzen. Was eine Mutprobe sein mag, führt rasch zur Unterschätzung von Gefahr, was wiederum eine plötzliche Eskalation herbeiführen kann. Daher sollte das Spielen von Kindern im unmittelbaren Nahbereich des Feuers unterbunden werden.
  • Die Rauchentwicklung im Auge behalten. Die Entstehung von Rauch sollte sich im Rahmen halten, nicht nur, um den Auflagen zu entsprechen (auf eine möglichst geringe Rauchentwicklung wird in der Verordnung hingewiesen), sondern erfolgt auch der Umwelt und unserer Gesundheit zuliebe. Bei schlechten Verbrennungsvorgängen entstehen deutlich mehr Abgase und die Feinstaubentwicklung fällt ebenfalls größer aus.
  • Auf Wind und Windrichtung achten. Dieser Faktor ist schon in der Planungsphase zu beachten, um sich später unnötigen Ärger zu ersparen. Denn das Entzünden von Brauchtumsfeuern bei starken Winden ist zu unterlassen, bzw. ist ein bereits entfachtes Feuer bei plötzlich auftretendem, starkem Wind unverzüglich wieder zu löschen.
  • Funkenflug vermeiden. Auch wenn es für staunende Gesichter und große Augen sorgt, sobald Funken am Nichthimmel erglühen, so ist darauf zu achten, dass möglichst wenige Funken beim Nachlegen von Brennholz entstehen. Baumschnitt sollte nicht völlig planlos ins Feuer geworden werden, denn manche Hölzer bzw. Äste neigen zur Funkenbildung. Bei trockener Witterung wie verdorrten Wiesenflächen in näherer Umgebung (ggfs. weiter als die vorgeschriebenen 50m von der Feuerstelle entfernt) besteht Brandgefahr bei Funkenflug. Brennholz sollte nicht zu viel und nie unkontrolliert abgebrannt werden.
  • Kleidung kann leicht Feuer fangen. Synthetische Stoffe sind für gewöhnlich nicht weniger brennbar als herkömmliche Baumwolle, vielmehr ist oft das Gegenteil der Fall. Manche Kleidungsmaterialien sind sogar leichter entzündlich. Insbesondere Kinder, die in unmittelbarer Nähe des Feuers spielen (oder gar „zündeln“), könnten dies unterschätzen.
  • Osterhasen schützen. Brennmaterial umzulagern, bevor es angezündet wird, ist sinnvoll, damit das Osterfeuer nicht zur Flammenfalle für Kleintiere wird. Vor dem Entzünden das für das Feuer vorgesehene Brennmaterial umzuschichten, ermöglicht Tieren die Flucht.
  • Zufahrten für Feuerwehr- und Rettungskräfte sowie Hydranten und Löschwasserbezug freihalten. Damit im Ernstfall keine kostbaren Minuten verloren gehen, sind vor Ort Zufahrten vorzusehen und während der gesamten Dauer der Brauchtumsfeierlichkeit freizuhalten (frei von parkenden Autos, ähnlich einer Rettungsgasse). Das beschleunigt einen etwaigen Einsatz vor Ort von Feuerwehr und Rettung bei Notfällen. Sind diese Minimalvoraussetzungen für einen Einsatz nicht gegeben, kann dies zur akuten Gefährdung von Menschenleben führen.
  • Im Ernstfall Notruf (122) wählen. Sollte das Feuer wider Erwarten außer Kontrolle geraten, so sind die Einsatzkräfte unverzüglich zu informieren, um Schaden abzuwenden. Um ein unkontrolliertes Abbrennen rechtzeitig einbremsen zu können, sollten stets ausreichend Löschmittel in der näheren Umgebung des Oster- bzw. Brauchtumsfeuers bereitstehen, wie eine Wasserentnahmestelle oder tragbare Feuerlöscher und Sand.
  • Feuerstelle kontrollieren. Bei offenem Feuer hat ohne Unterbrechung bis zum endgültigen Brand-Aus eine Beobachtung zu erfolgen. Auch auf Glutnester im Boden ist zu achten, da diese nach dem Abbrennen oft nicht sofort ersichtlich sind, v.a. in tieferen Boden- oder Holzschichten, weshalb das Löschen sorgfältig vorgenommen werden muss.

 

Das Team der Brandverhütungsstelle Kärnten wünscht Ihnen eine sichere Brauchtumsveranstaltung.