Durchführungs-Bestimmungen für die Leistungsbewerbe 2020
Nach der Beschlussfassung durch den Landesfeuerwerhausschuss in der
51. Sitzung des Landesfeuerwehrausschusses am 26. November 2019
stehen den Kärntner Feuerwehren, die ergänzten und bildlich überarbeiten Durchführungsbestimmungen für das
Kärntner Feuerwehrleistungsabzeichen in Bronze, Silber und Gold,
sowie für den Mannschaftsleistungsbewerb zur Verfügung.
Der Kärntner Landesfeuerwehrverband hat sich zum Ziel gesetzt, die bisher bestehenden Durchführungsbestimmungen durch Schaffung einer neu gestalteten Unterlage zu verbessern. Dies betrifft geringfügige inhaltliche Klarstellungen, die Einarbeitung der im Jahr 2019 vorgenommenen Ergänzungen, sowie die Erneuerung des Bildmaterials.
Die signifikanten Änderungen sind folgend aufgelistet:
Mannschaftsleistungsbewerb
Die Austragung des Mannschaftsbewerbes, kann einjährig oder zweijährig erfolgen.
Die Entscheidung über die Durchführung eines MLB liegt beim BFK.
Alterspunkte
In den Wertungsklassen Bronze B und Silber B, wurde das Alterslimit mit 30 Jahren gestrichen. In den beiden Kategorien werden ab dem Bewerbsjahr 2020 wieder Alterspunkte eingeführt.
Arbeitsweise des Maschinisten
Die Arbeitsweise des Maschinisten am taktischen Viereck wurde neu definiert, die Aufnahme der Gerätschaften ist nicht festgelegt.
Bewerbsleiter
Abschnitts – und Cupbewerbe
Bewerbsleiter entweder AFK oder AFKSTV
(Bewerterlehrgang und Bewerterschulung sind nicht Voraussetzung)
oder
ein vom BFK nominierter aktiver Bewerter
Bezirksleistungsbewerbe
Bewerbsleiter entweder BFK oder BFKSTV
(Bewerterlehrgang und Bewerterschulung sind nicht Voraussetzung)
oder
ein vom BFK nominierter aktiver Bewerter
Landesmeisterschaften
Bewerbsleiter entweder LBL oder LBLSTV
Durchführung der Landesmeisterschaften
Es obliegt dem KLFV, die Rahmenbedingungen für die Abhaltung der Landesmeisterschaft festzulegen. Ab dem Jahr 2020 erfolgt die Austragung aller Wertungsklassen der Aktiven (inkl. Damen ab 3 Bewerbsgruppen und MLB), der Feuerwehrjugend und der Bewerbe nach den Richtlinien des ÖBFV wieder an einem Samstag. Eine Situationsbewertung erfolgte durch die verantwortlichen Bewerbsleiter.
Wir hoffen, dass die nunmehr vorliegenden Durchführungsbestimmungen dazu beitragen, den Übungsbetrieb der Wettkampfgruppen für die Leistungsbewerbe zu unterstützen.
