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Kundmachung | Richtlinie Förderungen

Gemäß §39 Abs. 4 K-FWG 2021 wird kundgemacht, dass der Landesfeuerwehrausschuss in der Sitzung vom 28. April 2026 die nachfolgenden Änderungen in den Satzungen, den Verordnungen, den Vorschriften und den Richtlinien des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes (KLFV) beschlossen hat.

Die genannten Satzungen, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien treten an dem der Kundmachung folgenden Monatsersten (1. Juni 2026) in Kraft. Mit dem Inkrafttreten dieser Satzungen, Verordnungen, Vorschriften und Richtlinien treten die vorangegangenen Fassungen außer Kraft.