Letztes Update: 01.07.2020
Wichtige Informationen für die Kärntner Feuerwehren
im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus)
Die Feuerwehr zählt zu den unverzichtbaren Infrastruktur-Einrichtungen in Kärnten. Der Erfolg wie sehr der Krankheitsgipfel verzögert bzw. reduziert werden kann, hängt von jedem Einzelnen ab. Im Sinne unserer gelebten Kameradschaft und unseres Mottos „Retten, Löschen, Schützen, Bergen“ müssen wir in dieser außergewöhnlichen Situation auch das Schützen unserer Gesellschaft im Auge behalten.
Aufgrund aktueller Anweisungen der Gesundheitsbehörden und in enger Abstimmung mit dem feuerwehrmedizinischen Dienst wurden folgende Maßnahmen festgelegt (Stand 03.04.2020):
- Sämtliche Einsatzaufgaben der Kärntner Feuerwehren sind unter Berücksichtigung der besonderen Hygienemaßnahmen durchzuführen. Die Vorgehensweise bei der Einsatzabwicklung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2-Verdachts- und Infektionsfällen ist der Beilage „Teil 2 – Einsatzabwicklung“ zu entnehmen.
- In Anlehnung an die Festlegungen des ÖBFV, werden neben dem Bundesfeuerwehrleistungsbewerb und dem Bundesfeuerwehrjugend-Leistungsbewerb, der Landesmeisterschaft der Kärntner Feuerwehren, auch sämtliche weiteren Leistungsbewerbe (Abschnitts- und Gemeindeleistungsbewerbe) abgesagt.
- Sämtliche Landesfeuerwehrschulen Österreichs mussten den Lehrveranstaltungsbetrieb im ersten Halbjahr 2020 absagen. Demnach kann der Lehrbetrieb in den Landesfeuerwehrschulen in ganz Österreich – basierend auf der aktuellen Lageeinschätzung – und vorbehaltlich weiterer Entscheidungen der Bundesregierung mit September 2020 wieder aufgenommen werden. Vor diesem Hintergrund wurde ein angepasstes Programm ab dem 01. September 2020 erstellt. Online startet der Lehrbetrieb bereits wieder am 01. Mai 2020 (Detailinformationen siehe: Infos der Landesfeuerwehrschule).
- Lehrveranstaltungen auf Bezirksebene (Grundausbildung im Bezirk sowie die TS-Maschinistenausbildung im Bezirk) werden vorbehaltlich der Wiederaufnahme des Lehrbetriebes an der Landesfeuerwehrschule, ab 01. September 2020 wieder stattfinden können
- Die Möglichkeit der Umsetzung der Atemschutzleistungsprüfung sowie der „Technischen Leistungsprüfungen“ wird im Juli dieses Jahres gesondert bewertet und dann kommuniziert. Gleiches gilt für Wissenstest- und Wissensspielveranstaltungen der Feuerwehrjugend.
- Für Festveranstaltungen der Feuerwehren, die beispielsweise für den Sommer und Herbst 2020 geplant sind, müssen die erforderlichen, behördlichen Genehmigungen eingeholt werden.
- Das Altkommandantentreffen, welches für den 05. September 2020 anberaumt war, muss aus Sicht der Verantwortung für unsere ältere Feuerwehrgeneration abgesagt werden.
- Zur empfohlenen Reduktion sozialer Kontakte sind vor allem der Übungs- und Ausbildungsdienst in der Feuerwehr (örtlich und überörtlich), Besprechungen, Jahreshauptsammlungen oder kameradschaftliche Aktivitäten bis auf weiters auszusetzen.
- Die Atemschutzuntersuchungen für die Feuerwehren in den Bezirken sind abgesagt. Die Fristen für die Gültigkeit der Atemschutztauglichkeit sind generell bis 31.12.2021 erstreckt. Die ÖFAST-Übungen sind im Jahr 2020 auszusetzen.
Alle diese Maßnahmen dienen in erster Linie der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren. Neben diesen konkreten Festlegungen bitten wir alle Feuerwehrmitglieder mit Vernunft und dem gebotenen Augenmaß sowie der bei Feuerwehrmitgliedern bestens eingebetteten Eigenverantwortung grundlegende Hygienemaßnahmen zu beachten. Die laufende Einschätzung und Beurteilung der Situation ist durch ein Expertenteam im Kärntner Landesfeuerwehrverband sichergestellt.
Konkrete Handlungsanweisungen für den Einsatzdienst sowie detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte der per Mail übermittelten Beilage.
Wichtige Vorgehens- und Verhaltensregeln für die Kärntner Feuerwehren:
Die Basis hierfür sind die Anordnungen der Gesundheitsbehörden und des Landes Kärnten, an welche wir uns strikt zu halten haben!
Einsatzabwicklung im Feuerwehr- und Einsatzdienst (Verison 2, 03. April 2020)
Verhaltensanweisungen für die Kärntner Feuerwehren (Auszug)
Informationen zum Aussetzen der Lehrveranstaltungen Lehrveranstaltungen an der Landesfeuerwehrschule: Link
Update 20.03.2020
Informationen und Vereinbarungen vom "Koordinationsgremium der Einsatzkräfte" des Landes Kärnten
In Abstimmung mit dem Roten Kreuz sind keine Blutspendeaktionen in den Rüsthäusern abzuhalten, da die Feuerwehr eine sicherheitsrelevante Einrichtung ist. Es wird empfohlen, dem Roten Kreuz alternative Räumlichkeiten in der Gemeinde anzubieten.
Bei Verkehrsunfällen und bei Unterstützungsleistungen der Rettungsdienste erhalten die Feuerwehrmitglieder zusätzliche Schutzausrüstung (Einweganzüge, Masken) vor Ort vom Roten Kreuz.
Die Alarmierung der Feuerwehren erfolgt weiterhin wie bisher auf der Basis der Schlag- und Stichwörter. Es ist durch feuerwehrinterne organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass nur die erforderliche Mannschaft ausrückt.
Beim Land Kärnten ist ein Landeskoordinationsgremium COVID 19 eingerichtet. Nunmehr wird ein untergeordnetes „Koordinationsgremium der Einsatzkräfte und der kritischen Infrastruktur“ das Landeskoordinationsgremium unterstützen. Die Kärntner Feuerwehren sind durch LBD Ing. Rudolf Robin in diesem Gremium vertreten.
Update 03.04.2020
Aktualisierung der Anweisungen für die Feuerwehren "Einsatzabwicklung im Feuerwehr- und Einsatzdienst"
Das Dokument "Einsatzabwicklung im Feuerwehr- und Einsatzdienst" - als Anweisung des Landesfeuerwehrkommandanten an die Kärntner Feuerwehren - wurde aktualisiert. Der Umgang mit den MNS-Masken (Mund-Nasen-Schutzmasken) wurde integriert. Diese sind dann zu tragen, wenn beispielsweise bei Einsatz- oder Versorgungsarbeiten der Mindestabstand von 1 Meter zu einem anderen Kameraden (oder einer Person) nicht eingehalten werden kann.
Hier die aktuelle Anweisung zum Download
Darüber hinaus wurden "10 Verhaltensregeln" für den Feuerwehreinsatz während der Covid19-Krise erstellt. Dieses steht allen Kärntner Feuerwehren z. B. zum Aushang im Feuerwehrhaus zur Verfügung (Download).
Update 22.04.2020
Wir setzen weiterhin auf die Eigenverantwortung: erste Lockerungen für die Feuerwehren
Nach der Lagebeurteilung wurden erste Lockerungen der Beschränkungen für die österreichischen Feuerwehren definiert.
So wird es ab 4. Mai 2020 wieder möglich sein, kleine Übungen von zwei bis fünf Feuerwehrmitgliedern im Freien unter Einhaltung der allgemein gültigen Verhaltensmaßnahmen abzuhalten. Ab 15. Mai 2020 besteht die Möglichkeit, dies auf Gruppenstärke auszuweiten. Die Notwendigkeit des Übungsbetriebes in der aktuelle Phase hat der jeweilige Ortsfeuerwehrkommandant einzuschätzen.
Die Einschränkungen für Bewerbstrainings und -vorbereitungen sowie Veranstaltungen (Maibaumaufstellen, Florianifeiern etc.) bleiben aufrecht.
Die Kärntner Feuerwehren haben die bisherigen Maßnahmen mit großer Disziplin, viel Eigenverantwortung und großem Engagement umgesetzt. Wir ersuchen auch weiterhin, diese Vorbildrolle wahrzunehmen und verweisen auf die "10 Verhaltensregeln" für den Feuerwehreinsatz, welche auch für einen stark eingschränken Übungsbetrieb gelten (Download).
Update 29.04.2020
Informationen und Regelungen für Feuerwehren mit Tauchdienst
Aufgrund der Absage der Taucherweiterbildungsseminare bzw. der Atemschutzuntersuchungen (dies impliziert auch die Tauchuntersuchungen) im Jahr 2020 werden, äquivalent zum Atemschutz , die Fristen für die Erhaltung bzw. Wiedererlangung der Taucher-Einsatztauglichkeit um ein Jahr verlängert.
Aufgrund der besonderen Gefahren für die Lunge durch eine Covid19 Infektion möchten wir darauf hinweisen, dass nach einer Infektion bzw. beim Verdacht einer Infektion eigenverantwortlich, vor dem ersten Tauchgang, eine tauchärztliche Untersuchung durchzuführen ist.
Update 09.05.2020
Verhaltensleitfaden für Feuerwehrjugendübungen
Seit 04.05.2020 sind unter Abstimmung mit dem Ortsfeuerwehrkommandanten wieder kleine Übungen mit bis zu fünf Feuerwehrmitgliedern im Freien unter Einhaltung der allgemeingültigen Verhaltensmaßnahmen mögich. Ab 15. Mai 2020 besteht die Möglichkeit dies auf Gruppenstärke (max. 10 Personen!) auszuweiten. Im Feuerwehrjugendbereich gelten die Verhaltensmaßnahmen der Kärntner Feuerwehren. Vertiefend wurde die beiliegende Empfehlung für die Feuerwehrjugend, welche auf dem „Hygienehandbuch für Schulen“ des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung und der „Vorgaben für Wiederaufnahme des Regel-Dienstbetriebes der Feuerwehr aus feuerwehrärztlicher Sicht“ des ÖBFV basieren, zusammengestellt.
Speziell im Übungsbetrieb wird nochmals darauf hingewiesen, dass der FJ-Übungsbetrieb bis auf Weiteres IM FREIEN unter Einhaltung der Verhaltensmaßnahmen abzuhalten ist. Bewerbstraining ist, wie bei den aktiven Kameraden, zu unterlassen.
Verhaltensleitfaden für Feuerwehrjugendübungen
Update 26.05.2020
Lockerungen für den Feuerwehrdienst
In Anlehnung an die Festlegungen des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes gelten ab dem 25. Mai 2020 folgende Lockerungen für den Feuerwehrdienst:
- Dienstliche Besprechungen sowie einsatzrelevante Feuerwehr- und Jugendübungen in Zugsstärke (das sind max. 18 Feuerwehrmitglieder) können ausschließlich in der eigenen Feuerwehr und am eigenen Standort wieder durchgeführt werden.
- Atemschutz-ÖFAST-Übungen (in der eigenen Feuerwehr) können ebenso durchgeführt werden, diese haben jedoch aufgrund der Festlegungen keine Relevanz für die Atemschutz-Einsatztauglichkeit im Jahr 2020.
- Werden Besprechungen oder Übungen durchgeführt, sind nachvollziehbare Aufzeichnungen über die beteiligten Feuerwehrmitglieder zu führen (Verwaltungssoftware).
- Die „10 Verhaltensregeln“ der Kärntner Feuerwehren sind sinngemäß weiterhin einzuhalten; dies gilt ebenso für die für die Feuerwehrjugend ausgegebenen Anweisungen (Verhaltensleitfaden für Feuerwehrjugendübungen). Altkameraden, Mitglieder der Reserve und insbesondere Kameraden, die einer Risikogruppe angehören, tragen Eigenverantwortung in besonderer Weise.
- Feuerwehrfremden Personen ist der Zutritt zu Feuerwehrhäusern vorerst nicht gestattet.
Wir appellieren an die Vernunft aller Feuerwehrmitglieder, sich der Vorbildwirkung bewusst zu sein und im Interesse der Sicherheit, vor allem aber der eigenen Gesundheit und der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft sich an die Vorgaben zu halten.
Update 05.06.2020
Lockerungen für den Feuerwehrdienst
Im Rahmen der ÖBFV-Präsidialsitzung wurden mit Wirkung vom 05. Juni 2020 nachstehende Lockerungen für die Feuerwehren festgelegt:
- Übungen bis auf die Ebene der Feuerwehrabschnitte sind ab sofort möglich.
- Leistungsbewerbe (Wettkämpfe) und Vorbereitungen auf Leistungsbewerbe (Wettkämpfe) sollen weiterhin nicht stattfinden.
- Bezüglich der Durchführung von Veranstaltungen sind die Feuerwehren verpflichtet, sich an die jeweils gültige Regelung der Bundesregierung zu halten.
Wir appellieren an die Vernunft aller Feuerwehrmitglieder im Interesse der Sicherheit, vor allem aber der eigenen Gesundheit und der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft sich an die Vorgaben zu halten.
Update 01.07.2020
Leistungsprüfungen, Wissenstests der Feuerwehrjugend, Veranstaltungen
Bezugnehmend auf die aktuellen Covid-Lockerungsverordnungen der Bundesregierung verweisen wir auf die geltenden Regelungen für Veranstaltungen (siehe dieses Dokument). Aufgrund der neuesten Entwicklungen ist weiterhin Vorsicht geboten. Wir appellieren an die erforderliche Eigenverantwortung im Interesse der eigenen Gesundheit und im Sinne der Aufrechterhaltung der Einsatzbereitschaft.
Sämtliche Leistungsbewerbe (Wettkämpfe) sind - wie bereits kommuniziert - bis auf weiteres abgesagt. Vorbereitungen auf Leistungsbewerbe (Wettkämpfe) sollen weiterhin nicht stattfinden.
Aufgrund der Wiederaufnahme des Präsenzbetriebes an der Landesfeuerwehrschule ab dem 01. September 2020 (vorbehaltlich behördlicher Einschränkungen/Anordnungen), welcher strikten Hygiene- und Vorkehrungsmaßnahmen unterliegen wird, können auch Lehrveranstaltungen auf Bezirksebene, Technische Leistungsprüfungen in Bronze - Stufe I und Wissenstests der Feuerwehrjugend eingeplant werden. Sämtliche Veranstaltungen werden nach einem Hygienekonzept abgehalten, wonach die jeweilige Durchführung differenziert vom gewohnten Normmodus zu betrachten sein wird.
Darüber hinaus ist es geplant, die Atemschutzleistungsprüfung an der Landesfeuerwehrschule abzuhalten.
Die jeweils erforderlichen Informationen über die Rahmenbedingungen, die in Eigenverantwortung einzuhaltenden Regeln sowie den geplanten Ablauf werden allen involvierten Feuerwehrmitgliedern und den Mitgliedern der Feuerwehrjugend mit der Ausschreibung bzw. Einberufung übermittelt. Wir werden auch über unsere Website laufend informieren.
Update 21.01.2021
Anpassung Verhaltensleitfaden für Feuerwehren
Aufgrund der aktuellen Vorgaben der Bundesregierung, wird der Mindestabstand auf 2m geändert.
10 Verhaltensregeln für den Feuerwehreinsatz während Covid19
Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) stellt auf ihrer Homepage umfangreiche und aktualisierte Informationen zur Verfügung:
https://www.ages.at/themen/krankheitserreger/coronavirus/
Aktuelle Informationen für alle Kärntner Feuerwehren und Bewohner gibt es auch auf der INFO-Seite des Landes Kärnten unter folgendem Link: