Neue Richtlinien für die Kärntner Feuerwehren
Bekleidungsvorschrift des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes
Gemäß § 20 K-FWG wird kundgemacht, dass der Landesfeuerwehrausschuss in der Sitzung vom
26. Mai 2020 die Bekleidungsvorschrift des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes samt dem
Anhang 1 (Ergänzende Vorschrift zur Einsatzbekleidung K1 Ausführung Kärnten) und dem Anhang 2 (Ergänzende Vorschrift zur textilen Schutzbekleidung Ausführung Kärnten) beschlossen hat.
Diese Bekleidungsvorschrift ersetzt die bisherige Bekleidungsvorschrift des KLFV (Punkt 15. der Verordnungen & Richtlinien der Kärntner Feuerwehren vom 25.05.2005).
Bekleidungsvorschrift
Anhang 1 Einsatzbekleidung
Anhang 2 text. Schutzbekleidung
Richtlinie zur Verordnung über die Einrichtung sowie die Kommando- und Führungsstruktur der KATASTROPHENHILFSZÜGE im Land Kärnten
Gemäß § 20 K-FWG wird kundgemacht, dass der Landesfeuerwehrausschuss in der Sitzung vom
26. Mai 2020 die Richtlinie zur Verordnung über die Einrichtung sowie die Kommando- und Führungsstruktur der KATASTROPHENHILFSZÜGE im Land Kärnten beschlossen hat.
Diese Richtlinie ersetzt die bisherige Richtlinie gemäß LFA-Beschluss vom 29.5.2018.
KAT
Neues Ausrüstungskonzept im Technikbereich
Auf die Gefahrenabwehr- und Ausrüstungsplanung konzipiert geht das neue Ausrüstungskonzept für die TLFA 5000/Trupp Standorte und dessen Umsetzung in Kärnten in Umsetzung. Die Umsetzung soll in einem mehrjährigen Stufenplan im Austausch der bestehenden Fahrzeuge zur Vollendung gelangen. Im Rahmen der GAP-Kärnten wurde auch eine Evaluierung der Hubrettungsgerätestandorte in Kärnten vorgenommen.
Standortplan Hubrettungsgeräte
Standortplan TLFA 5000