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NPO Unterstützungsfonds - Antragstellung unter www.npo-fonds.at

NPO Unterstützungsfonds

Die Österreichische Bundesregierung hat per Richtlinienverordnung vom 6. Juli 2020 einen Unterstützungsfonds für NPO´s (Non-Profit-Organisationen) in der Höhe von bis zu EUR 700 Mio. eingerichtet. Ziel des Fonds ist es, gemeinnützige (nicht auf Gewinn orientierte) Organisationen zu unterstützen, damit sie während und auch nach der Corona-Krise ihre Aufgaben weiter erbringen können.

Unter die Zielgruppe fallen auch Freiwilligen Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände unbeschadet ihrer rechtlichen Stellung.

Um diesen nicht rückzahlbaren Zuschuss zu erhalten, ist eine Antragstellung auf der zentralen Plattform www.npo-fonds.at erforderlich. Abgewickelt wird der NPO Unterstützungsfonds über die aws Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft.

 

WAS wird gefördert

Der Zuschuss besteht aus zwei Bereichen:

1. Ersatz der förderbaren Fixkosten

  • Förderbare Fixkosten (Miete, Versicherung, Wasser, Kanal, Abfall, Energie usw.) werden für den Zeitraum vom 01.04.2020 bis 30.09.2020 in der Höhe von bis zu 100% ersetzt.
  • Kosten für z.B. Schutzausrüstung (MNS-Masken, Gesichtsschutz, einfache Schutzanzüge) oder Desinfektionsmittel werden bereits ab 10.03.2020 gefördert.
  • Kosten für abgesagte Veranstaltungen müssen vor dem 10.03.2020 angefallen sein.

2. Struktursicherungsbeitrag

Der pauschale Struktursicherungsbeitrag soll Kosten abgelten, die nicht unter die förderbaren Fixkosten (siehe Darstellung oben) fallen, wie z.B. Instandhaltungs- oder Wartungskosten, und beläuft sich idR auf 7% der im Jahr 2019 erwirtschafteten Einnahmen.

 

WIE HOCH ist der Zuschuss

Der Zuschuss ist die Summe aus förderbaren Kosten und Struktursicherungsbeitrag, wenn diese Summe EUR 3.000,00 nicht übersteigt.

Ist die Summe aus förderbaren Kosten und Struktursicherungsbeitrag höher als EUR 3.000,00 ergibt sich ein Zuschuss maximal in der Höhe des Einnahmenausfalls. Dieser Einnahmenausfall errechnet sich im Normallfall aus der Differenz zwischen den Einnahmen der ersten 3 Quartale 2019 und den Einnahmen der ersten 3 Quartale 2020.

 

ANTRAGSTELLUNG

  • Ab  08.07.2020 online einzureichen unter www.npo-fonds.at
  • Bis 31.12.2020 einzureichen (wenn der Antrag vor dem 30.09.2020 eingereicht wird, erfolgt ein Teil der Auszahlung direkt danach, der Restbetrag wird nach Abrechnung ausbezahlt)
  • Anforderungen:
    • Antrag vollständig ausfüllen (z.B. Name, Adresse …)
    • Gültigen amtlichen Lichtbild-Ausweis (Reisepass, Führerschein, Personalausweis) der im Antrag genannten vertretungsbefugten Person hochladen
    • Darauf achten, dass die Unterschrift im Lichtbild-Ausweis mit der Unterschrift auf dem Antragsformular übereinstimmt.
    • Wo nötig, Unterschrift und Stempel der Steuerberatung oder Wirtschaftsprüfung einholen. Diese ist erforderlich, wenn eine Organisation
      • Einen Zuschuss von über EUR 12.000,00 beantragt
      • Im Jahr 2019 Einnahmen von über EUR 120.000,00 erzielt hat
      • Im letzten Geschäftsjahr mehr als 10 Arbeitskräfte beschäftigt hat

 

KONTROLLE

Die aws und das Bundesministerium sind berechtigt, jederzeit in die sonstigen Aufzeichnungen und Belege des Antragstellers Einsicht zu nehmen und diese zu prüfen.

Bei falschen Angaben, einer Verhinderung von Kontrollmaßnahmen oder nicht fristgerechter Vorlage von Unterlagen (bis 31.12.2020) kommt es zu einer Rückzahlung der Förderung.

 

HILFESTELLUNG durch den KLFV

Obwohl der Antrag direkt über das aws und die elektronische Plattform www.npo-fonds.at abgewickelt wird, steht der KLFV den Feuerwehren selbstverständlich beratend zur Seite. Darüber hinaus übermitteln wir in der Anlage einen Überblick zum NPO-Unterstützungsfonds sowie FAQ´s, welche ebenfalls auf der o.a. Plattform zu finden sind.

 

Links & Downloads