Pressekonferenz Rauchfangkehrer 2022
Den Beginn der „Heizperiode“ nahmen die Brandverhütungsstelle gemeinsam mit den Kärntner Rauchfangkehrern zum Anlass, um über die Mängel bei Feuerstellen und Kaminen sowie über die Erfolgsgeschichte "Rauchwarnmelder" zu informieren.
10 Jahre Rauchwarnmelder
In Kärnten sind – in Gegensatz zu den anderen Bundesländern - Rauchwarnmelder seit zehn Jahren in sämtlichen Aufenthaltsräumen in Wohnungen außer der Küche vorgeschrieben. Unabhängig davon, ob es sich dabei um Neubauten oder Bestandsobjekte (Ein-/ Mehrfamillienhäuser, Wohnungen) handelt. Für den Fall, dass sich hör- oder sehbehinderte Personen in der Wohnung befinden, gibt es spezielle Rauchwarnmelder, welche mit Lichtsignalen bzw. Rüttelfunktionen ausgestattet sind. Der erforderliche Wechsel der Batterien sowie die Funktionsprobe sind bei allen Rauchwarnmeldern regelmäßig durchzuführen.
Aber Achtung: Auch Rauchwarnmelder haben ein Ablaufdatum. Die eingebauten elektronischen Bauteile sind nicht endlos funktionsfähig. Auch äußere Einflüsse, Verschmutzung und Verschleiß beeinträchtigen ihre Zuverlässigkeit. Deshalb sind sie nach 10 Jahren gemäß den Herstellerangaben gänzlich auszutauschen. Hier bieten sich CE- und VdS-geprüfte Geräte mit 10-Jahresbatterie, großem Test-/Stummschalteknopf und möglichst jährlichem Testintervall am Besten an.