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Tätigkeitsbericht der Kärntner Feuerwehren

"Bei 6.300 Bränden und mehr als 14.000 technischen Hilfeleistungen waren die Kärntner Feuerwehren im Jahr 2018 im Einsatz - das sind im Durchschnitt 56 Einsätze pro Tag. Bei diesen Einsätzen wurden 450 Menschen aus unmittelbarer Lebensgefahr gerettet und mehr als 600 Stück Großvieh, beziehungsweise Haustiere, geborgen. Die Feuerwehren leisteten mit 150.000 Personen insgesamt mehr als 320.000 Einsatzstunden. Für Aus- und Weiterbildung, Übungen, Wartung und Verwaltung sowie sonstige Tätigkeiten wurden rund 1,9 Millionen weitere Stunden erbracht, was eine Gesamtzahl von unfassbaren 2,2 Millionen Stunden ergibt", so Feuerwehrreferent Landesrat Daniel Fellner heute, Mittwoch. Im Rahmen der Pressekonferenz zum Thema der sich gerade im Umbau befindlichen LAWZ nutzte der Landesrat die Gelegenheit, sich bei den Einsatzkräften für deren selbstloses Engagement zu bedanken.


Fellner erinnerte auch an das Sturmtief Vaia, das Ende Oktober/Anfang November über Kärnten gewütet hat: "Ohne die vielen Freiwilligen, die noch bei strahlendem Sonnenschein Sandsäcke gefüllt haben und mit deren Hilfe weitaus Schlimmeres verhindert werden konnte, hätten wir diese Unwetter-Katastrophe und ihre Folgen niemals so ‚gut‘ bewältigen können". Die Unwetter hätten teilweise zu Jahrhunderthochwassermarken geführt. "Nur durch die gute Zusammenarbeit zwischen den Behörden, den Einsatzorganisationen, den Energieversorgungsunternehmen und dem Österreichischen Bundesheer wurden bereits präventive Maßnahmen gesetzt, die letztendlich noch größeren Schaden verhindern konnten", ergänzte Landesfeuerwehrkommandant Rudolf Robin.

Auch die Großbrände beispielsweise bei der Firma 3M in Villach und bei der Schiffswerft in Kirschentheuer seien enorme Herausforderungen für die Feuerwehren gewesen. Die Basis für die Bewältigung dieser Szenarien hätten die technische Ausstattung der einzelnen Feuerwehren sowie fundierte Aus- und Weiterbildung jedes einzelnen Feuerwehrmitgliedes gebildet. Grundsätzlich gelte es laut Robin festzuhalten, dass jede einzelne der kärntenweit 399 Freiwilligen Feuerwehren, die 19 Betriebsfeuerwehren und die Berufsfeuerwehr Klagenfurt großartige Arbeit leisten.

Erfreut zeigten sich Fellner und Robin über die LAWZ 3.0. mit Leitstellenverbund: "Bei drohender Gefahr von Naturkatastrophen, ist es oft überlebenswichtig, die Bevölkerung umgehend und flächendeckend zu alarmieren", betonte Fellner. Deswegen sei ein Leitstellenverbund der LAWZ Klagenfurt mit Redundanz in der Hauptfeuerwache Villach und in der Berufsfeuerwehr Klagenfurt sinnvoll und zeitgemäß. Auch die kärntenweit acht Bezirks-Alarm- und Warnzentralen (BAWZ) würden bestehen bleiben. Die Gesamtkosten für das Projekt würden sich auf 9,1 Millionen Euro belaufen.

"Ein großer Vorteil des Leitstellenverbundes liegt darin, dass in Starklastfällen eine andere Zentrale (z.B. jene in Villach für die LAWZ) rasch einen Teil der Notrufe entgegen nehmen kann (durch automatische Weiterleitung des Anrufes nach einer definierten Zeit) und damit die Sicherheit und das Service für die Bevölkerung Kärntens in Notlagen gesteigert wird", fasste Robin zusammen. Zusätzlich würden auch der Krisen- und Katastrophenschutzbereich des Landes Kärnten, der mit den Räumlichkeiten des Landeskrisenstabes und des Landeskoordinationsausschusses in der Landesalarm- und Warnzentrale integriert ist, technisch auf den letzten Stand gebracht und notstromversorgt. "Damit haben wir zukünftig auch für ein mögliches Blackout vorgesorgt", betonte Fellner im Rahmen der Besichtigung der "Baustelle".

"Der Einsatz von Ehrenamtlichen kann gar nicht hoch genug geschätzt werden, deswegen wird mit der Novellierung des Gemeindemitarbeiterinnengesetz auch das Ehrenamt weiter gestärkt. Erstmals in Österreich gilt das Ehrenamt (Einsatz bei einer nach dem Kärntner Rettungsdienst-Förderungsgesetz anerkannten Rettungsorganisation oder einer Freiwilligen Feuerwehr) künftig als verpflichtendes positives Kriterium für Aufnahme in den Gemeindedienst. Darüber hinaus wird es eine Freistellung für Ehrenamtliche im Ausmaß von fünf Werktagen für Weiterbildung, beziehungsweise Schulung geben", informierte Fellner.

Rückfragehinweis: Büro LR Fellner
Redaktion: Fischer/Sternig
Fotohinweis: Wolfgang Jannach