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Tarifordnung der BVS
Gesetzliche Grundlage:
In der konstituierenden Sitzung des Brandverhütungsbeirates vom 27.04.2021 wurde entsprechend § 55 Abs. 3 Kärntner Feuerwehrgesetz 2021 eine Tarifordnung über die Leistungen und Entgelte der Brandverhütungsstelle festgelegt. Diese Tarifordnung wird im Auftrag des Brandverhütungsbeirates hiermit kundgemacht.
Hier finden Sie die aktuelle Fassung der genehmigten "Tarifordnung Brandverhütungsstelle" als Download.