Verlängerung - NPO Unterstützungsfonds
Verlängerung - NPO Unterstützungsfonds
Die Österreichische Bundesregierung hat per Richtlinienverordnung vom 6. Juli 2020 einen Unterstützungsfonds für NPO´s (Non-Profit-Organisationen) eingerichtet. Ziel des Fonds ist es, gemeinnützige (nicht auf Gewinn orientierte) Organisationen zu unterstützen, damit sie während und auch nach der Corona-Krise ihre Aufgaben weiter erbringen können.
Unter die Zielgruppe fallen auch Freiwilligen Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände unbeschadet ihrer rechtlichen Stellung.
Die Phase 1 des Unterstützungsfonds für den Zeitraum 2. und 3. Quartal 2020 ist mittlerweile abgeschlossen. Laut Information des ÖBFV haben für diesen Zeitraum österreichweit insgesamt 2.700 Feuerwehren in Summe EUR 17 Mio. an Förderung abberufen. Umgelegt auf Kärnten sind dies 240 Feuerwehren mit in Summe EUR 1,5 Mio.
In Hinblick auf die noch immer anhaltende COVID-19-Pandemie und die damit verbundenen finanziellen Einbußen, wurde der NPO-Unterstützungsfonds nunmehr auf das 4. Quartal 2020 verlängert.
WAS wird gefördert
Der Zuschuss besteht wieder aus zwei Bereichen:
2. Struktursicherungsbeitrag
Der pauschale Struktursicherungsbeitrag soll Kosten abgelten, die nicht unter die förderbaren Fixkosten (siehe Darstellung oben) fallen, wie z.B. Instandhaltungs- oder Wartungskosten, und beläuft sich idR auf 7% der im Jahr 2019 erwirtschafteten Einnahmen.
WIE HOCH ist der Zuschuss
- Grundsätzlich gilt: Gefördert werden 100% der förderbaren Kosten und der Struktursicherungsbeitrag, wobei der Zuschuss immer mit dem Einnahmenausfall begrenzt ist. Der Einnahmenausfall wird in der Regel wie folgt berechnet:
Einnahmen von 1.10. bis 31.12.2019 minus Einnahmen von 1.10. bis 31.12.2020
- Außerdem gilt: Je Organisation bzw. verbundene Organisationen ist die Zuschusshöhe mit EUR 1,2 Mio. begrenzt.
- Je Organisation bzw. verbundene Organisationen muss die Summe aus förderbaren Kosten und Struktursicherungsbeitrag mindestens EUR 250 betragen.
- Der Struktursicherungsbeitrag ist mit EUR 90.000 je Organisation begrenzt.
- Wichtig: Struktursicherungsbeitrag noch einmal 7% der Vorjahreseinnahmen (bedeutet faktisch Verdopplung)
ANTRAGSTELLUNG
Anträge für das Q4/2020 können im Zeitraum 5.3.2021 bis spätestens 15. Mai 2021 über www.npo-fonds.at eingebracht werden.
KONTROLLE
Die aws und das Bundesministerium sind berechtigt, jederzeit in die sonstigen Aufzeichnungen und Belege des Antragstellers Einsicht zu nehmen und diese zu prüfen.
Bei falschen Angaben, einer Verhinderung von Kontrollmaßnahmen oder nicht fristgerechter Vorlage von Unterlagen kommt es zu einer Rückzahlung der Förderung.
HILFESTELLUNG durch den KLFV
Obwohl der Antrag direkt über das aws und die elektronische Plattform www.npo-fonds.at abgewickelt wird, steht der KLFV den Feuerwehren selbstverständlich beratend zur Seite. Auf der o.a. Plattform sowie auf der Homepage des KLFV sind darüber hinaus ein Überblick zum NPO-Unterstützungsfonds sowie FAQ´s zu finden.
Wie eingangs erwähnt, haben die Kärntner Feuerwehren in der Phase 1 bereits rund EUR 1,5 Mio. an Fördergeldern aus dem NPO-Unterstützungsfonds erhalten. Ich werte die Möglichkeit, wiederum finanzielle Mittel aus dem NPO-Unterstützungsfonds beantragen zu können, als Zeugnis dafür, dass den Leistungen der Freiwilligen Feuerwehren in Österreich – ganz besonders auch in schweren Zeiten - Wertschätzung und Anerkennung entgegengebracht wird.