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Vorgezogene Abgabefrist für Förderanträge von Gerätschaften
Der Rechnungsabschluss für das vorangegangene Kalenderjahr ist fortan bis spätestens 30. April des darauffolgenden Jahres zu beschließen.
Daraus resultiert, dass die Fördersätze für das folgende Jahr zukünftig bereits Ende März festgelegt werden müssen. Dies wiederum erfordert eine Vorverlegung des Abgabetermins für Förderanträge von Gerätschaften, die nunmehr gleichzeitig mit den Voranträgen für Feuerwehrfahrzeuge einzureichen sind!
Die Einreichung beim KLFV muss somit bis zum 31.01. des jeweiligen Jahres erfolgen!
Hier finden Sie den Förderantrag für den Ankauf von Gerätschaften als Download.