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Vorsicht bei der Verwendung von Musiktiteln

Das Lied „Jerusalema“ wird in den düsteren Tagen der Covid19-Pandemie von zahlreichen Institutionen als Grundlage für eine gemeinsame Tanzeinlage von Personen genutzt (Flashmob-Videos), um damit zur Aufheiterung beizutragen.

Nun könnten diese „Jerusalema-Flashmobs-Videos“ finanzielle Nachforderungen mit sich bringen, da der Produzent Warner Music wegen Verletzung der Urheberrechte finanzielle Ansprüche erhebt.

Im Zweifel lieber bleiben lassen!

Das Internet ist weder ein rechtsfreier Raum noch ein kostenloser Selbstbedienungsladen. Im Zweifel wird empfohlen, einen Upload zu unterlassen und auf eine Teilnahme gänzlich zu verzichten oder sich umfangreich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen auseinanderzusetzen.

Für jegliche Verwendung ist die Genehmigung des Urhebers bzw. des Rechteinhabers einzuholen. Der alleinige Quellenhinweis genügt nicht! 

Wir ersuchen eindringlich um Beachtung, da es ansonsten zu erheblichen Forderungen durch die Besitzer der Werke kommen kann.

Wissenswertes gibt es auch im Online-Bericht der AKM: https://www.akm.at/service/urheberrecht/