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Webinar zum neuen K-FWG 2021

Überblick für die Kärntner Feuerwehren

Das neue Kärntner Feuerwehrgesetz (K-FWG 2021) ist nicht nur gut lesbar ausgestaltet, es berücksichtigt wohl auch aktuelle und künftige Entwicklungen im Feuerwehrwesen.

Das neue Kärntner Feuerwehrgesetz hat einen zweijährigen, breiten und konstruktiven Entwicklungsprozess hinter sich. Beginnend mit dem Jahr 2018 wurden auf Initiative von Landesfeuerwehrreferent LR Ing. Daniel Fellner und LFK Ing. Rudolf Robin alle Kärntner Feuerwehren eingeladen, Änderungs- und Verbesserungsvorschläge zum Gesetz einzubringen. Diese wurden analysiert und verdichtet sowie auf Basis eines Positionspapiers (Strategische Ziele) der Landesregierung übermittelt. 

Das K-FWG 2021 wurde schließlich im März 2021 vom Kärntner Landtag beschlossen und ist mit 01. April 2021 in Kraft getreten.

Positionspapier

Das Positionspapier, welches die Gesetzeswerdung unterstützte, umfasst folgende Punkte:

  1. Einfache Lesbarkeit
     
  2. Die Kärntner Feuerwehren sehen sich als Rückgrat des Kärntner Zivil- und Katastrophenschutzes. Zur Stärkung dieses Rückgrates ist die Attraktivität des Kärntner Feuerwehrwesens auf allen Ebenen auszubauen und Mehrwerte für die einzelnen Mitglieder zu generieren; verstärkt ist die Jugend anzusprechen.
     
  3. Auch die Aufgaben des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes sollen an die geänderten Anforderungen angepasst werden. Dabei soll auch die Bedeutung der Präventionsarbeit und des Katastrophenschutzmanagements (z. B. Stabsarbeit) einen entsprechenden Platz finden. Weiters soll die überregionale Katastrophenhilfe („KAT-Züge“) stärker verankert und auch die Strukturen für eine internationale Katastrophenhilfeleistung geschaffen werden. Das bewährte System der Stützpunktfeuerwehren soll weiterentwickelt und spezifiziert werden.
     
  4. Entsprechend den in Österreich geltenden Rahmenbedingungen steht die behördliche Einsatzleitung für Bürgermeister/Bezirkshauptleute/Landeshauptmann außer Frage. Die Feuerwehren sehen sich dabei als hochprofessionelle Organisation, die die technische Umsetzung der übertragenen Aufgabenstellung eigenverantwortlich durchführt.
     
  5. Die Regelungen, wonach Freiwillige Feuerwehren als Einrichtungen der Gemeinde gelten sollen, sollen beibehalten werden (keine Vollrechtsfähigkeit). Der Bereich der Teilrechtsfähigkeit sollte jedoch auf die Bereiche der Mittelbeschaffung (z. B. Durchführung von Veranstaltungen und Spendensammlungen) erweitert werden.
     
  6. Die Selbstverwaltung des KLFV sollte auch weiterhin außer Diskussion stehen. Der Kärntner Landesfeuerwehrverband ist auch zukünftig bestrebt und bereit sämtliche in seinen autonomen Wirkungsbereich fallenden Aufgaben zu erfüllen. Die Aufgabenerfüllung unterliegt der Aufsicht der Kärntner Landesregierung.
     
  7. Um die Aufwendungen der Gemeinden für die Feuerwehren in einem der Risikobewertung entsprechenden Rahmen zu halten, wäre die in Abstimmung mit dem Land Kärnten und dem Kärntner Gemeindebund entwickelte Gefahrenabwehr- und Ausrüstungsplanung (GAP) gesetzlich zu verankern. Die GAP stellt auch den Rahmen für die Möglichkeiten für die Gewährung von Förderungen im Zuge von Fahrzeug- und Gerätebeschaffungen dar.
     
  8. Die Bildungsbedingungen für eine hochprofessionelle Durchführung der Einsätze und Präventionsarbeit wären auszubauen und zu erweitern. Hierbei ist die Landesfeuerwehrschule eine zentrale Schnitt- und Koordinationsstelle für diese Bildungs- und Forschungsaktivitäten, welche sich über den „abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz“ hinaus auch auf sämtliche Bereiche des Zivil- und Katastrophenschutzes erstrecken können. Die bisherige Rechtsform der Landesfeuerwehrschule als Anstalt des Kärntner Landesfeuerwehrverbandes soll bestehen bleiben. Die Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen bzw. universitären Einrichtungen (z. B. Fachhochschulen) soll ausgebaut und den zukünftigen Entwicklungen bedarfsorientiert angepasst werden.

Webinar-Inhalte

Landesfeuerwehrkommandant LBD Ing. Rudolf Robin informierte persönlich über die strategischen Ziele zum neuen K-FWG, bedankte sich bei Feuerwehrreferent LR Fellner für die gute Zusammenarbeit und die Einbindung der Kärntner Feuerwehren in den Vorgang.

Äußerst kompetent zur Seite standen die Rechtsexperten der Kärntner Feuerwehren BR d. ÖBFV Mag. Dr. Bernd Riepan, BR Mag. Ulrich Nemec und BR Mag. Klaus Nagele, die inhaltlich zu folgenden Segmenten des neuen K-FWG Stellung bezogen:

§ 1 Aufgaben der Feuerwehren (Konkretisierung)

§ 5 Organisation der Freiwilligen Feuerwehr (Teilrechtsfähigkeit, Einsatz- u. Pflichtbereich, Ortsfeuerwehrausschuss)

§ 10 Ruhen und Enden einer Mitgliedschaft (neu)

§ 11 Feuerwehrjugendgruppen (Verordnungsermächtigung, Eintrittsalter)

§ 19 Organisation der Feuerwehr im Gemeindebereich (Gemeindefeuerwehrausschuss)

§ 22 Kommandantenfunktionen und Stellvertretung (neu)

§ 24 Leitung der Einsatzarbeiten

§ 25 Feuerwehrübungen (Mindestanzahl: 10 pro Kalenderjahr)

§ 37 Aufgaben sonstiger Organe des KLFV (Bezirks- und Abschnittsfeuerwehrausschuss)

 

Moderiert wurde die Veranstaltung von Schulleiter OBR Ing. Klaus Tschabuschnig und Schulleiter-Stellvertreter Ing. Bernd Steinlechner MSc. Für die Technik und Regie war BM Michael Novak von der Landesfeuerwehrschule verantwortlich.