Sanierung von Feuerwehrfahrzeugen
Um die Nutzungsdauer von Feuerwehrfahrzeugen zu verlängern, wurden im Landesfeuerwehrausschuss
- eine Förderung für die Sanierung von Feuerwehrfahrzeugen und
- eine Bonusförderung bei längerer Nutzung des Einsatzfahrzeuges
beschlossen.
Nähere Details dazu entnehmen Sie bitte der beigelegten Richtlinie "Verlängerung der Nutzungsdauer von Einsatzfahrzeugen durch Gewährung einer Bonusförderung und der Förderung von Sanierungsmaßnahmen durch den Kärntner Landesfeuerwehrverband (KLFV)" (Beilage 1).
Förderungsanträge sind mit den dafür vorgesehenden Fomularen über den Dienstweg an das Landesfeuerwehrkommando zu übermitteln.
Die Richtlinie "Verlängerung der Nutzungsdauer von Einsatzfahrzeugen durch Gewährung einer Bonusförderung und der Förderung von Sanierungsmaßnahmen durch den Kärntner Landesfeuerwehrverband (KLFV)" steht im Downloadbereich zur Verfügung ( Feuerwehrgesetz, Verordnung, Richtlinien... )