Meldungen über geplante Einsatzübungen

Die beabsichtigte Durchführung von Großübungen, die das Gemeindegebiet überschreiten, ist gemäß Verordnung des KLFV im Dienstweg schriftlich (formlos) mindestens eine Woche vorher dem LFKdo bekannt zu geben. Eine Übungsalarmierung zu derartigen Übungen sowie die Koordinierung derselben ist verordnungskonform abzuwickeln.

Nehmen an einer Übung nur Feuerwehren aus einer Gemeinde teil, kann die Alarmierung über die LAWZ erfolgen. Wenn für Übungen eine Alarmierung durch die LAWZ erfolgen soll, ist dieses Formular spätestens einen Tag vor der geplanten Übung (per Mail ) an die LAWZ zu richten.

Meldung Einsatzübung

 

Das Formular wurde als PDF-Datei erstellt. Zur vereinfachten Bedienung wurden Checkboxen vorgesehen, die angehakt, sowie Felder, die ausgefüllt werden können bzw. durch Auswahl aus der Dropdownliste bestimmte Möglichkeiten gewählt werden können.

Nach dem Ausfüllen kann das Formular unterschrieben an die LAWZ geschickt werden (eingescanntes Dokument per Mail).