Meldungen über geplante bzw. angemeldete Feuerstellen

Die Meldung von Feuerstellen ( Brauchtumsfeuer, Almschwenden, sonstige Feuerstellen ) obliegt der Person, welche für die Heizarbeiten die Verantwortung trägt.  Die Meldungslegung erfolgt über den zuständigen Bürgermeister bzw. dem zuständigen Gemeindeamt.

Die Verbrennungsverbot-Ausnahmeverordnung gibt Ihnen einen Überblick der derzeitigen Regelung vom Amt der Kärntner Landesregierung, Abt. 8 Kompentenzzentrum Umwelt, Wasser und Naturschutz.

Zur Vereinfachung der Meldeformalitäten wurde ein entsprechendes Formular gestaltet, so dass in der LAWZ, die über 800 jährlich verwalteten Feuerstellen, einheitlich bearbeitet werden können. Damit gelingt es Fehl- bzw. Täuschungsalarme effizient zu verhindern.

Meldung Feuerstelle

Dieses Formular ist vollständig ausgefüllt und vom Gemeindeamt/Bürgermeister unterschrieben an die LAWZ per Fax 0463/382215 oder per Mail rechtzeitig vor Beginn der Heizarbeiten zu übermitteln.