Covid19-Anweisungen
COVID-19-PANDEMIE - REGELUNGEN FÜR DIE KÄRNTNER FEUERWEHREN
(STAND 15.03.2022)
Die COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – COVID-19-BMV sieht trotz der aktuell hohen Infektionszahlen weitreichende Lockerungen wie
- Wegfall der Untergliederung der G-Nachweise – keine Nachweispflicht
- Wegfall der Sperrstunde und Personenbegrenzungen in allen Bereichen
- Keine Konsumationsverbote
- Nur mehr eingeschränkte Maskenpflicht
vor.
Daraus abgeleitet, gibt es bei sämtlichen Feuerwehrtätigkeiten wie
- Einsätze und Übungen
- Kameradschaftliche Aktivitäten
- Zusammenkünfte
keine Einschränkungen mehr.
Im Fahrzeug bzw. in geschlossenen Räumen wird das Tragen einer FFP2-Maske, so lange die Infektionszahlen auf so hohem Niveau sind, empfohlen.
Mit gleichzeitiger Wirkung wird auch der "Verhaltensleitfaden der Feuerwehrjugendübungen" aufgehoben. Es gelten die Vorgaben für Feuerwehrtätigkeiten.
COVID-19-Massnahmen im Bereich Feuerwehrjugendarbeit
(STAND 12.12.2021)
1. VERHALTENSLEITFADEN DER FEUERWEHRJUGEND AB 12.12.2021
Basierend auf den Leitfaden für die außerschulische Jugendarbeit (online seit 14.12.2021) werden im nachfolgend Verhaltensleitfaden die bis auf Weiteres gültigen Vorgaben festgelegt.
VERHALTENSLEITFADEN FÜR FEUERWEHRJUGENDÜBUNGEN AB 12.12.2021
COVID-19-PANDEMIE - REGELUNGEN FÜR DIE KÄRNTNER FEUERWEHREN
(STAND 24.11.2021)
Das aktuelle Infektionsgeschehen ist trotz Einschränkungen Österreichweit im Steigen. Die aktuelle Entwicklung der COVID-19-Pandemie und die erlassene 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung erfordern, dass die vorgesehenen Maßnahmen auch im Bereich der Feuerwehren verordnungskonform umgesetzt werden.
1. Verhaltensregeln
Die 10 Verhaltensregeln für den Feuerwehreinsatz während der Covid-19 behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
10 Verhaltensregeln
2. Feuerwehrdienst (Einsätze, Übungen)
Im Feuerwehrdienst gilt ausnahmslos die 3-G-Regel.
Darüber hinaus ist von den Feuerwehrmitgliedern zusätzlich eine FFP2-Maske zu tragen, um einen größtmöglichen Schutz zu gewährleisten und die Einsatzbereitschaft bestmöglich aufrecht zu erhalten.
Übungen sind während dem Lockdown auszusetzen.
3. Kameradschaftliche Aktivitäten
Sämtliche kameradschaftlichen Aktivitäten und Zusammenkünfte während des Lockdowns sind auszusetzen.
4. Atemschutzuntersuchungen
Während dem Lockdown finden keine Atemschutzuntersuchungen statt.
5. Veranstaltungen der Feuerwehren
Sämtliche Veranstaltungen während des Lockdowns sind auszusetzen.
COVID-19-Massnahmen an der LFS und im Bereich Feuerwehrjugendarbeit
(STAND 22.11.2021)
Alle Informationen wie auch die Hygiene- und Verhaltensregeln der Landesfeuerwehrschule sind auf dieser Seite zusammengefasst.
VERHALTENSLEITFADEN DER FEUERWEHRJUGEND AB 22.11.2021
Bezugnehmend auf den vom Bundeskanzleramt empfohlenen Leitfaden für die außerschulische Jugendarbeit online seit 23.11.2021 ist aktuell die Teilnahme an Angeboten der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit, wie Gruppenstunden, Heimabende, Ausflüge, Auftritte, Feste, Ferienlager etc. untersagt.
COVID-19-PANDEMIE - REGELUNGEN FÜR DIE KÄRNTNER FEUERWEHREN
(STAND 16.11.2021)
Das aktuelle Infektionsgeschehen ist trotz Einschränkungen Österreichweit im Steigen. Die aktuelle Entwicklung der COVID-19-Pandemie und die erlassene 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung erfordern, dass die vorgesehenen Maßnahmen auch im Bereich der Feuerwehren verordnungskonform umgesetzt werden.
1. Verhaltensregeln
Die 10 Verhaltensregeln für den Feuerwehreinsatz während der Covid-19 behalten weiterhin ihre Gültigkeit.
10 Verhaltensregeln
2. Feuerwehrdienst (Einsätze, Übungen)
Im Feuerwehrdienst gilt ausnahmslos die 3-G-Regel.
Darüber hinaus ist von den Feuerwehrmitgliedern zusätzlich eine FFP2-Maske zu tragen, um einen größtmöglichen Schutz zu gewährleisten und die Einsatzbereitschaft bestmöglich aufrecht zu erhalten. Übungen sind auf das erforderliche Ausmaß zu reduzieren (ohne kameradschaftliche Zusammenkunft danach).
3. Kameradschaftliche Aktivitäten
Von kameradschaftlichen Aktivitäten und Zusammenkünften wird aufgrund der hohen Infektionszahlen abgeraten.
4. Atemschutzuntersuchungen
Die noch ausstehenden Atemschutzuntersuchungen im Bezirk Spittal/Drau können unter Einhaltung der 3-G-Regel und mit der FFP2-Maske (Probanden und Untersuchungsteam) – ausgenommen während der Ergometrie und Spirometrie in ausreichend großen Räumlichkeiten durchgeführt werden.
Empfohlen wird, die Untersuchung z.B. in der Fahrzeughalle durchzuführen und für ausreichend Abstand zu sorgen.
Der untersuchende Arzt, die Mitglieder des Prüfteams und sämtliche Probanden müssen für die Atemschutzuntersuchung einen gültigen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden) vorweisen. Dies gilt auch für die Ausweichtermine im Kärntner Landesfeuerwehrverband.
5. ÖFAST-Übung
In Abstimmung mit dem Feuerwehrmedizinischen Dienst können ÖFAST–Übungen unter Einhaltung der 3-G-Regel weiterhin durchgeführt werden.
Ab dem Jahr 2022 sind die ÖFAST-Übungen wieder verpflichtend.
6. Veranstaltungen der Feuerwehren
Hinsichtlich der Durchführung von Veranstaltungen der Feuerwehren wird auf die COVID-19-Öffnungsverordnung des Bundesministeriums verwiesen.
- Ab 25 Personen gilt die 2-G-Regel
- Ab 50 Personen sind Zusammenkünfte anzeigepflichtig mit 2-G-Regel
- Ab 250 Personen sind Zusammenkünfte bewilligungspflichtig mit 2-G-Regel
COVID-19-Massnahmen im Bereich Feuerwehrjugendarbeit
(STAND 15.11.2021)
1. VERHALTENSLEITFADEN DER FEUERWEHRJUGEND AB 15.11.2021
Basierend auf den Leitfaden für die außerschulische Jugendarbeit (online seit 18.11.2021) werden im nachfolgend Verhaltensleitfaden die bis auf Weiteres gültigen Vorgaben festgelegt.
VERHALTENSLEITFADEN FÜR FEUERWEHRJUGENDÜBUNGEN AB 15.11.2021
COVID-19-Massnahmen im Bereich Feuerwehrjugndarbeit
(STAND 08.11.2021)
Bezugnehmend auf die aktuelle Entwicklung der Covid-19-Pandemie und die erlassene 3. Covid-19-Maßnahmenverordnung sowie den in diesem Zusammenhang vom Bundeskanzleramt empfohlenen Leitfaden für die außerschulische Jugendarbeit werden im nachfolgend Verhaltensleitfaden die bis auf Weiteres gültigen Vorgaben festgelegt.
VERHALTENSLEITFADEN FÜR FEUERWEHRJGUENDÜBUNGEN AB 08.11.2021
Zusätzlich leiten wir nachfolgende Information zum „Corona-Testpass“-„Ninja-Pass“, laut oben angeführten Leitfaden des Bundeskanzleramtes weiter:
Ein Nachweis gemäß § 4 Z 1 der COVID-19-Schulverordnung 2021/22 (C-SchVO 2021/22), BGBl. II Nr. 374/2021, („Corona-Testpass“-„Ninja-Pass“) ist im Hinblick auf Personen, die der allgemeinen Schulpflicht gemäß Schulpflichtgesetz 1985, BGBl. I Nr. 76/1985, unterliegen, einem 2G-Nachweis gleichgestellt.
Im Rahmen des § 13 (außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit, betreute Ferienlager) gilt der „Corona-Testpass“ - „Ninja-Pass“ als 3G-Nachweis auch für nicht mehr schulpflichtige Personen.
Dies gilt jeweils in der Woche, in der die Testintervalle gemäß § 19 Abs. 1 C-SchVO 2021/2022 eingehalten werden, auch am Freitag, Samstag und Sonntag dieser Woche.
COVID-19-PANDEMIE – REGELUNGEN FÜR DIE KÄRNTNER FEUERWEHREN
(STAND 6.7.2021)
Das aktuelle Infektionsgeschehen weist Österreichweit niedrige Werte auf. Die Ampel-kommission hat in der 44. Schaltung vom 01.07.2021 Österreich mit „sehr geringem Risiko“ eingestuft. Lediglich die Bundesländer Wien, Niederösterreich, Burgenland und Vorarlberg weisen ein „geringes Risiko“ aus.
Anpassungen der Empfehlungen für die Kärntner Feuerwehren:
Die aktuelle Entwicklung der COVID-19-Pandemie und die erlassene COVID-19-Öffnungs-verordnung erfordern auch Anpassungen der Empfehlungen für die Kärntner Feuerwehren in folgenden Bereichen:
1. Feuerwehrdienst (u.a. Einsätze, Übungen, Besprechungen, kameradschaftliche Aktivitäten)
Im Feuerwehrdienst gilt die 3 G-Regel. Kann diese von einem Feuerwehrmitglied nicht erfüllt werden, so ist von diesem Mitglied ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
- Feuerwehrübungen sind wieder in vollem Umfang möglich
2. Feuerwehrjugendübungen
Angelehnt an den aktuellen Leitfaden der außerschulischen Jugendarbeit ist ab 01.07.2021 kein Covid-19 Präventionskonzept für Feuerwehrjugendübungen mehr notwendig.
Unter der Voraussetzung der 3G Regel (JFM und Betreuer getestet (Ninja-Pass), geimpft oder genesen) sind nunmehr Zusammenkünfte im Rahmen von Feuerwehrjugendübungen mit max. 100 Teilnehmern zuzüglich Betreuer zulässig.
Verhaltensleitfaden für Feuerwehrjugendübungen.
3. Leistungsbewerbe
Leistungsbewerbe können im Rahmen von Veranstaltungen durchgeführt werden. Dabei gelten die allgemein gültigen, behördlichen Vorschriften der jeweiligen Bezirkshauptmannschaften für Veranstaltungen. „Bewerbstourismus“ ist beschlusskonform im Jahr 2021 nicht möglich!
4. Atemschutzuntersuchungen
Durch das Aussetzen der ATS-Untersuchungen hat sich ein Rückstand von zu untersuchenden ATS-Geräteträger entwickelt. Hinzu kommen noch die Erstuntersuchungen für ATS-Geräteträger und die die an COVID-19 Erkrankten und wieder Genesenen. Sowohl bei symptomatisch als auch symptomlos Erkrankten ist nach dem subjektiven Gefühl der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit eine ärztliche Nachuntersuchung mit Ergometrie und kleiner Spirometrie notwendig. Dabei ist zwischen der Wiederherstellung und der Nachuntersuchung zumindest ein Zeitraum von 2 Monaten einzuhalten.
In Abstimmung mit dem UA Gefahrstoffe und dem feuerwehrmedizinischen Dienst und in Anlehnung an die Festlegungen im ÖBFV werden ab September 2021 unter Einhaltung der nachstehend angeführten und unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Untersuchung geltenden COVID-19-Vorgaben die Atemschutztauglichkeits-untersuchungen in den Bezirken wieder durchgeführt.
Präventionsmaßnahmen für ATS-Untersuchungen:
- die Abstände zwischen den Ergometern sind gemäß den Vorgaben für die Fitnesscenter einzuhalten.
- Die Spirometrie muss in einen separaten Raum durchgeführt werden
- Das Untersuchungsteam muss entsprechend der Aufgaben mit persönlicher Schutzausrüstung (FFP2 Maske, Schutzbrille, Einweghandschuhe) ausgestattet sein.
- Am Untersuchungsort ist für eine ausreichende Frischluftzufuhr bzw. für eine entsprechenden Luftwechsel zu sorgen.
- Die Untersuchungsörtlichkeiten sind in Zusammenarbeit mit den Bezirks-kommandanten, den Bezirksfeuerwehrarzt und den Bezirksatemschutz-beauftragten festzulegen.
- Pro Bezirk ist nur 1 Standort für die Atemschutztauglichkeits-untersuchung vorzusehen.
- Es ist tunlichst darauf zu achten, dass die Untersuchungen im jeweiligen Bezirk durchgeführt werden und keine Durchmischung der Bezirke stattfindet, damit das Infektionsrisiko so gering wie möglich gehalten wird.
Externe Untersuchungen durch einen Facharzt:
- Für externe Untersuchungen wurde vom KLFV ein eigenes Formular aufgelegt.
- die Atemschutztauglichkeit ist durch den untersuchenden Arzt auf diesem Formular zu bestätigen.
- Die externe Untersuchung hat ebenfalls gemäß der ÖBFV-RL S-01 zur erfolgen. (Empfohlen wird, die RL S-01 des ÖBFV und das Formular des KLFV den untersuchenden Arzt zur Verfügung zu stellen).
- Das Formular und die Richtlinie können von der HOMEPAGE des KLFV heruntergeladen werden.
Ausnahmen:
- In besonderen Ausnahmefällen besteht die Möglichkeit, Atemschutztauglichkeits-untersuchungen von 16.12. bis 22.12. 2021 beim KLFV durchzuführen.
- Am 17.12.2021 ab 17:00 Uhr und am 18.12. 2021 ab 08:00 Uhr steht uns Dr. Michael Obmann für diverse Atemschutztauglichkeitsuntersuchungen zur Verfügung.
- Sollten von 20.12.2021 bis 22.12.2021 noch diverse Untersuchungen notwendig sein, so ist der Arzt vom jeweiligen Bezirk zu stellen.
- Die Untersuchungsteams für alle Untersuchungstage sind vom jeweiligen Bezirk beizustellen.
- Die unbedingt notwendigen Untersuchungen im o.a. Zeitraum beim KLFV sind vom jeweiligen Bezirksatemschutzbeauftragten nach jeder Untersuchung im Bezirk unverzüglich der Atemschutzwerkstätte bekanntzugeben, um die Planungen vornehmen zu können.
- Für das Jahr 2022 ist - vorbehaltlich der Entwicklungen der Covid19-Pandemie - wieder die übliche Durchführung der Atemschutztauglichkeits-untersuchungen vorgesehen.
5. ÖFAST-Übung
In Abstimmung mit dem Feuerwehrmedizinischen Dienst können ÖFAST–Übungen nun wieder jederzeit durchgeführt werden.
Ab dem Jahr 2022 sind die ÖFAST-Übungen und wieder verpflichtend.
6. Veranstaltungen der Feuerwehren
Hinsichtlich der Durchführung von Veranstaltungen der Feuerwehren wird auf die Covid19-Öffnungsverordnung des Bundesministeriums verwiesen.
Demnach unterliegen Veranstaltungen der 3G-Regel, sind ab 100 Personen anzeigepflichtig und erfordern ein Präventionskonzept. Ab 500 Personen sind Veranstaltungen bewilligungspflichtig.
Anpassung Verhaltensleitfaden für Feuerwehrjugendübungen
(ab 10. Juni 2021)
Angelehnt an den aktuellen Leitfaden der außerschulischen Jugendarbeit wurde der Verhaltensleitfaden für Feuerwehrjugendübungen überarbeitet und ist ab sofort wirksam.
Im Wesentlichen geht es darum, dass unter der Voraussetzung der 3G Regel (JFM und Betreuer getestet (Ninja-Pass), geimpft oder genesen) wesentliche Erleichterungen in der Jugendarbeit möglich sind. Durch die Einhaltung der Vorgaben sind nunmehr Zusammenkünfte im Rahmen von Feuerwehrjugendübungen mit max. 50 Teilnehmern zuzüglich Betreuer zulässig.
Die aktuellen Änderungen sind bitte nachfolgenden Dokumenten zu entnehmen:
Verhaltensleitfaden für Feuerwehrjugendübungen
Vorlage Präventionskonzept nach §14 für Feuerwehrjugendübungen
Wiederaufnahme Übungsbetrieb Feuerwehrjugend
(ab 15. März 2021)
Die Feuerwehrjugend ist für unsere Feuerwehrjugendmitglieder zu einem wesentlichen Bestandteil ihres Alltags geworden und kann gerade in der aktuellen Situation mit ihren Angeboten einen wesentlichen Beitrag zur körperlichen und psychosozialen Gesundheit leisten. Umso mehr freut es uns, dass mit der vierten Novelle der 4. Covid-19-Schutzmaßnahmenverordnung nunmehr auch der Übungsbetrieb der Feuerwehrjugend mit 15. März 2021 wieder aufgenommen werden darf.
Bei diesen Übungen sind bis zu zehn Personen unter 18 Jahren zuzüglich zwei volljähriger Betreuungspersonen zulässig. Bei mehreren Gruppen ist ein gestaffelter Übungsbetrieb zu planen und die Übungszeit so anzusetzen, dass sich die Ausbildungsgruppen untereinander nicht vermischen.
Außerdem wurde in der Verordnung festgelegt, dass zur Minimierung des Infektionsrisikos ein verpflichtendes Präventionskonzept vom Veranstalter vorab auszuarbeiten ist.
Verhaltensleitfaden für Feuerwehrjugendübungen
Vorlage Präventionskonzept für Feuerwehrjugendübungen
Wiederaufnahme Übungsbetrieb der Kärntner Feuerwehren
(ab 01.03.2021)
In Anlehnung an die vorsichtigen Lockerungen gemäß den Vorgaben der Bundesregierung, wird auch für die Kärntner Feuerwehren ab 01.03.2021 der erforderliche Übungsbetrieb für die Einsatzbereit-schaft mit folgenden Auflagen wieder möglich:
ÜBUNGSBETRIEB
- Zugstärke bis 18 Personen
- Einhaltung der 10 Verhaltensregeln
- Abstandsregel 2 m
- Tragen der FFP2-Maske
- Keine kameradschaftlichen Aktivitäten im Anschluss an die Übung bzw. Besprechung
Ebenso können Besprechungen unter Einhaltung dieser Auflagen durchgeführt werden.
JAHRESHAUPTVERSAMMLUNGEN
Die Jahreshauptversammlungen können gemäß der Anleitung „Empfehlungen zur Abhaltung von Jahreshauptversammlungen und Wahlen während Covid19“ abgehalten werden.
FEUERWEHRJUGENDÜBUNGEN
Übungen der Feuerwehrjugend sind bedauerlicherweise aufgrund der aktuellen Covid19-Regelungen des Bundes vorerst noch nicht möglich.
Wir appellieren an alle Feuerwehrmitglieder und bitten im Sinne der Eigenverantwortung die grundlegenden Hygienemaßnahmen einzuhalten, und so die Einsatzbereitschaft auch weiterhin bestmöglich aufrecht zu erhalten.
Relevante (mitgeltende) Dokumente/Links per 01.03.2021
10 Verhaltensregeln für den Feuerwehreinsatz während Covid-19
Empfehlungen zur Abhaltung von Jahreshauptversammlungen und Wahlen während Covid19
Covid19-Anweisungen für die Kärntner Feuerwehren
02.11.2020 ("Zweiter Lockdown")
Die Feuerwehr zählt zu den unverzichtbaren Infrastruktur-Einrichtungen in Kärnten. Der Erfolg wie sehr und wie schnell die „Zweite Corona-Welle“ abgewehrt werden kann, hängt von jedem Einzelnen ab. Im Sinne unserer gelebten Kameradschaft und unseres Mottos„Retten, Löschen, Schützen, Bergen“ müssen wir in dieser außergewöhnlichen Situation gerade jetzt das Schützen unserer Gesellschaft im Auge behalten.
Aufgrund aktueller Anweisungen der Gesundheitsbehörden („Zweiter Lockdown“) und in enger Abstimmung mit dem feuerwehrmedizinischen Dienst wurden folgende Maßnahmen festgelegt:
- Sämtliche Einsatzaufgaben der Kärntner Feuerwehren sind unter Berücksichtigung der besonderen Hygienemaßnahmen durchzuführen („10 Verhaltensregeln für den Feuerwehreinsatz während Covid-19“).
- Der Lehrveranstaltungsbetrieb an der Landesfeuerwehrschule bleibt aufgrund des weitreichenden Präventionskonzeptes aufrecht, wobei keine Parallelveranstaltungen (mehrere Lehrveranstaltungen an einem Tag) abgehalten werden.
- Zur empfohlenen Reduktion sozialer Kontakte sind vor allem der Übungs- und Ausbildungsdienst in der Feuerwehr (örtlich und überörtlich), Besprechungen, Jahreshauptsammlungen oder kameradschaftliche Aktivitäten sowie sämtliche Tätigkeiten der Feuerwehrjugend bis auf weiters auszusetzen.
- Die Atemschutzuntersuchungen für die Feuerwehren in den Bezirken sind weiterhin abgesagt. Die Fristen für die Gültigkeit der Atemschutztauglichkeit sind generell bis 31.12.2021 erstreckt. Die ÖFAST-Übungen sind im Jahr 2020 und 2021 auszusetzen. Die Situation hinsichtlich der Durchführbarkeit von Atemschutzuntersuchungen wird im April 2021 neu bewertet.
Alle diese Maßnahmen dienen in erster Linie der Sicherstellung der Einsatzbereitschaft unserer Feuerwehren. Neben diesen konkreten Festlegungen bitten wir alle Feuerwehrmitglieder mit Vernunft und dem gebotenen Augenmaß sowie der bei Feuerwehrmitgliedern bestens eingebetteten Eigenverantwortung grundlegende Hygienemaßnahmen zu beachten. Die laufende Einschätzung und Beurteilung der Situation ist durch ein Expertenteam im Kärntner Landesfeuerwehrverband sichergestellt.
Relevante (mitgeltende) Dokumente/Links per 02.11.2020
10 Verhaltensregeln für den Feuerwehreinsatz während Covid19
(Historie: Covid19-Informationen für die Kärntner Feuerwehren; News-Beitrag)